Buchtipp

Urheberrecht im Wandel

Im März 2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes beschlossen, das zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beitragen soll, ohne die Geschäftsmodelle der Verwerter zu gefährden. Der Entwurf ist umstritten, seine regelmäßige Aktualisierung und die immer wieder aufbrechende Diskussion um das Thema Urheberrecht zeigt allerdings, wie fragil der rechtliche Schutz geistigen Eigentums ist. Derzeit scheinen Filesharing und die technischen Möglichkeiten des Internets in Bedrängnis zu bringen, was einst als Wert geistiger Arbeit rechtlich gesichert worden ist.

Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Das Urheberrecht wird immer wieder durch neue technische Möglichkeiten strapaziert, überschritten oder infragegestellt werden und permanent anhand bestehender Verhältnisse überprüft und angepasst werden müssen. Das zeigt ein Blick auf die fast 200 Jahre währende Geschichte der Auseinandersetzung um die Rechte und Interessen von Urhebern, Verwertern und Verbrauchern. Mit dem Fokus auf Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die USA hat sich die Schweizer Wissenschaftshistorikerin Monika Dommann daran gemacht, diese Entwicklung am Beispiel von Fotokopie und Musikaufnahme nachzuzeichnen.

In ihrem Buch „Autoren und Apparate. Die Geschichte des Copyrights im Medienwandel“ vermittelt sie einen eindrucksvollen Überblick über die technische Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert und verdeutlicht, wie sehr sich damit einhergehend das verändert hat, was wir unter geistigem Eigentum verstehen.

Dommann zeichnet nach, dass der heutige Begriff des Urhebers auf den Geniekult des 18. Jahrhunderts zurückgeht, demzufolge das Genie ein Erzeuger möglicher Welten ist. Die fortschreitende Technik allerdings erfordert mehr als einen einzigen Schöpfer. Sie lässt immer mehr Menschen zu Urhebern werden. Am Beispiel der Musikaufnahme beschreibt Dommann sehr informativ, wie sich die Definition und die Position des Urhebers verändert haben: Wenn einst die französischen Komponisten als die ersten organisierten Urheber ihre mit Quittungsblöcken ausgestatteten Beauftragten zu Musik-, Tanz- oder Varietéveranstaltungen schickten, wo mit ihren Kompositionen Geld verdient wurde, wollten mit dem Aufkommen der Schallplatte auch die Sängerinnen und Sänger am Urheberrecht partizipieren. In den 1930er Jahren veränderte das Radio die urheberrechtliche Situation in der Musiklandschaft und in den 1960er Jahren ermöglichten es dann Magnettonbänder, Radiosendungen, Schallplatten oder Geräuschkulissen aufzunehmen, zu schneiden, zu spulen oder zu löschen. Sogenannten Tonjägern war das Copyright egal; für das was sie selbst mixten, wollten sie nicht bezahlen müssen, schließlich nahmen sie nur für sich auf, spielten es ab und löschten das dann wieder. „Sie fühlten sich einer elektronischen Revolution verpflichtet“, schreibt Dommann. Wenn Musikmagazine titelten: „Es ist illegal – aber ist es amoralisch?“ dann ist der Ruf nach der Moral immer ein Zeichen dafür, dass das Recht vollkommen an der Gegenwart vorbei geschrieben sei, stellt sie weiter fest.

Mediale Umbrüche haben in verschieden Bereichen und nicht erst mit dem Internetzeitalter immer wieder die Frage aufgeworfen, wer Urheber eines Werkes ist. Monika Dommann gibt mit ihrem Buch eine empfehlenswerte Orientierung bei diesem unübersichtlichen, komplexen Thema. Ein unverzichtbarer Blick in die Geschichte, um die Gegenwart zu begreifen.

Über die Autorin:

Prof. Dr. Monika Dommann, geboren 1966 in Walchwil in der Schweiz, lehrt am Historischen Seminar der Universität Zürich. Autoren und Apparate“ ist ihre Habilitationsschrift. Für sie ist die Geschichte ein Geflecht unterschiedlicher Triebfedern, von Technik, Medien und Recht. Sie interessiert sich für die Effekte, welche die Entstehung von neuen Vervielfältigungstechniken auf Rechtsnormen hatte, und umgekehrt dafür, wie das Recht den Gebrauch der neuen Medien prägte.

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